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AGB

   
Allgemeine Geschäfts- und Lizenzbedingungen.

 1. Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle - auch künftigen - Geschäfte mit den Bestellern. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nicht. Der Anwendung solcher Bedingungen wird widersprochen. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

2. Preise, Zahlung
Die Preise verstehen sich in Euro (EUR) ausschließlich eventueller Versandkosten. Die Preise und Kosten verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. Die in unserem Angebot genannten Preise gelten für die beschriebene Standardausführung der Programme. Änderungen oder Ergänzungen auf Kundenwunsch werden zusätzlich berechnet. Die Ware ist sofort nach Rechnungserhalt netto, ohne Abzug, zu bezahlen. Die Lieferung erfolgt ab Werk, die Kosten und die Gefahr des Versandes trägt der Kunde. Wir haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit in Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, dem Kunden die eigenen Kreditkosten in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

3. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Programme bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen unser Eigentum. Der Besteller hat uns sofort Mitteilung zu machen, wenn Vollstreckungsmaßnahmen in die Software vorgenommen werden. Der Besteller darf die Software nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen, solange er nicht in Verzug ist, veräußern. Er ist zu Weiterveräußerung der Software nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderung aus der Weiterveräußerung auf uns übergehen. Zur anderen Verfügung über die Software ist er nicht berechtigt. Die Forderung des Bestellers aus der Weiterveräußerung der Software werden bereits jetzt an uns abgetreten. Zur Abtretung der Forderung an Dritte ist der Besteller in keinem Fall befugt. Der Besteller ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeit zulässigen Widerruf einzuziehen. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, seine Abnehmer von der Abtretung an uns zu unterrichten.

4. Lieferzeit
Die Lieferzeitangabe wird gewissenhaft geschätzt. Ihre Überschreitung berechtigt den Käufer nicht zur Erhebung irgendwelcher Ansprüche oder zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Betriebsstörungen oder sonstige Umstände, welche die Lieferung erschweren, berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder ihn bis nach Aufhebung des Hindernisses zu verlängern.

5. Lizenzbedingungen für Software
Durch den Erwerb eines BATIX-Programmes werden Sie zum Lizenznehmer dieser Software. Dadurch gelten für Sie die folgenden Vertragsbedingungen:

a. Vertragsgegenstand ist das auf Datenträger aufgezeichnete Computerprogramm, die Bedienungsanleitung sowie sonstiges schriftliches Material. 

b. Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich, Computersoftware so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Gegenstand des Vertrages ist daher eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung und Bedienungsanleitung grundsätzlich brauchbar ist.

c. BATIX gewährt Ihnen das einfache und persönliche Recht (Lizenz), die gelieferte Software auf einem einzelnen Computer / Server zu installieren. Weitergehende Rechte bedürfen gesonderter schriftlicher Vereinbarungen. Eine Weitergabe der Software an Dritte, ein Vermieten oder Verleihen oder eine kostenlose Weitergabe  ist ausdrücklich untersagt (ausgenommen DEMO-/Testversionen).

d. Es ist ausdrücklich untersagt, die gelieferte Software, gleich welcher Art zu verändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu entkompilieren oder zu entassemblieren oder als Grundlage eigener Software/eigener Veröffentlichungen zu verwenden wenn keine Open Licence erworben wurde.

e. Die Software und das dazugehörige Schriftmaterial sind urheberrechtlich geschützt. BATIX macht darauf aufmerksam, dass der Lizenznehmer für alle Schäden aufgrund von Urheberrechtsverletzungen haftet , die der Firma BATIX entstehen. Eine bekannt werdende Urheberrechtsverletzung führt unweigerlich zur Anzeige.

f. BATIX ist berechtigt, Softwarepflege nach eigenem Ermessen zu betreiben. Ein Austausch oder eine Aktualisierung der Software auf Verlangen des Lizenznehmers erfolgt nur gegen Leistung einer von BATIX festgelegten Servicegebühr.

g. Aus den unter b genannten Gründen übernimmt die Firma BATIX keinerlei Haftung für die Fehlerfreiheit der Software und eventueller dadurch entstandener Schäden. Insbesondere übernimmt BATIX keine Gewähr, dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Lizenznehmers genügt oder mit anderen von ihm ausgewählten Programmen und Hardwarekombinationen zusammenarbeitet. BATIX haftet nicht für mittelbare Schäden oder für Folgeschäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn. Verantwortung für die richtige Wahl und die Folgen der Anwendung , sowie der damit beabsichtigten Resultate trägt allein der Lizenznehmer.

6. Gewährleistung
BATIX gewährt gegenüber dem Besteller von Software, dass zum Zeitpunkt der Lieferung der Datenträger, auf dem die Software aufgezeichnet wurde, fehlerfrei lesbar ist. Sollte dies nicht der Fall sein, erhält der Lizenznehmer innerhalb von 24 Monaten ab Erstlieferung kostenlos Ersatz.

7. Rücknahme
Software, die ordnungsgemäß bestellt und geliefert worden ist, wird grundsätzlich nicht zurückgenommen. Andere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Gera; Gerichtsstand für beide Teile in jeder Höhe ist das zuständige Amtsgericht Gera. Ist eine der vorstehenden Bestimmungen nach dem ABG-Gesetz unwirksam, so kann sie der durch diese Unwirksamkeit benachteiligte Teil durch die jetzt zulässige Regelung ersetzen, die den Zweck der unwirksamen Bestimmung am weitestgehenden erreicht.

9. Rechtswahl. 

Auf die vorliegende Vereinbarung findet ausschliesslich deutsches materielles Recht Anwendung. Die Anwendung des Abkommens über den internationalen Kauf von Waren (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

10. Anerkennung der Lizenzbedingungen.

Mit der ersten Installation eines BATIX-Programmes werden vom Lizenznehmer diese Lizenzbedingungen vollständig anerkannt.

 
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"Fairness und Offenheit sind zwei Grundpfeiler der Batix-Firmenpolitik." Jörg Flügge, Mitglied der Geschäftsleitung.

 
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