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1.
Allgemeines Die nachstehenden Bedingungen gelten für
alle - auch künftigen - Geschäfte mit den Bestellern. Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nicht. Der Anwendung solcher
Bedingungen wird widersprochen. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
2. Preise,
Zahlung Die Preise verstehen sich in Euro (EUR)
ausschließlich eventueller Versandkosten. Die Preise und Kosten verstehen sich
zuzüglich der gesetzlichen MwSt. Die in unserem Angebot genannten Preise gelten
für die beschriebene Standardausführung der Programme. Änderungen oder
Ergänzungen auf Kundenwunsch werden zusätzlich berechnet. Die Ware ist sofort
nach Rechnungserhalt netto, ohne Abzug, zu bezahlen. Die Lieferung erfolgt ab
Werk, die Kosten und die Gefahr des Versandes trägt der Kunde. Wir haften nur
für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit in Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Im
Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, dem Kunden die eigenen
Kreditkosten in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines weitergehenden
Schadens bleibt vorbehalten.
3.
Eigentumsvorbehalt Alle gelieferten Programme bleiben
bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen unser Eigentum. Der Besteller hat uns
sofort Mitteilung zu machen, wenn Vollstreckungsmaßnahmen in die Software
vorgenommen werden. Der Besteller darf die Software nur im gewöhnlichen
Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen, solange er nicht in
Verzug ist, veräußern. Er ist zu Weiterveräußerung der Software nur mit der
Maßgabe berechtigt, dass die Forderung aus der Weiterveräußerung auf uns
übergehen. Zur anderen Verfügung über die Software ist er nicht berechtigt. Die
Forderung des Bestellers aus der Weiterveräußerung der Software werden bereits
jetzt an uns abgetreten. Zur Abtretung der Forderung an Dritte ist der Besteller
in keinem Fall befugt. Der Besteller ist berechtigt, Forderungen aus der
Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeit zulässigen Widerruf einzuziehen. Auf
unser Verlangen ist er verpflichtet, seine Abnehmer von der Abtretung an uns zu
unterrichten.
4. Lieferzeit Die Lieferzeitangabe wird gewissenhaft geschätzt. Ihre
Überschreitung berechtigt den Käufer nicht zur Erhebung irgendwelcher Ansprüche
oder zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Betriebsstörungen oder sonstige Umstände,
welche die Lieferung erschweren, berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder
teilweise zurückzutreten oder ihn bis nach Aufhebung des Hindernisses zu
verlängern.
5. Lizenzbedingungen
für Software Durch den Erwerb eines BATIX-Programmes
werden Sie zum Lizenznehmer dieser Software. Dadurch gelten für Sie die
folgenden Vertragsbedingungen:
a. Vertragsgegenstand ist das auf Datenträger
aufgezeichnete Computerprogramm, die Bedienungsanleitung sowie sonstiges
schriftliches Material.
b. Nach dem Stand der Technik ist es nicht
möglich, Computersoftware so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und
Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Gegenstand des Vertrages ist daher eine
Software, die im Sinne der Programmbeschreibung und Bedienungsanleitung
grundsätzlich brauchbar ist.
c. BATIX gewährt Ihnen das einfache und
persönliche Recht (Lizenz), die gelieferte Software auf einem einzelnen Computer
/ Server zu installieren. Weitergehende Rechte bedürfen gesonderter
schriftlicher Vereinbarungen. Eine Weitergabe der Software an Dritte, ein
Vermieten oder Verleihen oder eine kostenlose Weitergabe ist ausdrücklich
untersagt (ausgenommen DEMO-/Testversionen).
d. Es ist ausdrücklich untersagt, die
gelieferte Software, gleich welcher Art zu verändern, zu übersetzen,
zurückzuentwickeln, zu entkompilieren oder zu entassemblieren oder als Grundlage
eigener Software/eigener Veröffentlichungen zu verwenden wenn keine Open
Licence erworben wurde.
e. Die Software und das dazugehörige
Schriftmaterial sind urheberrechtlich geschützt. BATIX macht darauf aufmerksam,
dass der Lizenznehmer für alle Schäden aufgrund von Urheberrechtsverletzungen
haftet , die der Firma BATIX entstehen. Eine bekannt werdende
Urheberrechtsverletzung führt unweigerlich zur Anzeige.
f. BATIX ist berechtigt, Softwarepflege nach
eigenem Ermessen zu betreiben. Ein Austausch oder eine Aktualisierung der
Software auf Verlangen des Lizenznehmers erfolgt nur gegen Leistung
einer von BATIX festgelegten Servicegebühr.
g. Aus den unter b genannten Gründen übernimmt
die Firma BATIX keinerlei Haftung für die Fehlerfreiheit der Software und
eventueller dadurch entstandener Schäden. Insbesondere übernimmt BATIX keine
Gewähr, dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Lizenznehmers genügt
oder mit anderen von ihm ausgewählten Programmen und Hardwarekombinationen
zusammenarbeitet. BATIX haftet nicht für mittelbare Schäden oder für
Folgeschäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn. Verantwortung für die
richtige Wahl und die Folgen der Anwendung , sowie der damit beabsichtigten
Resultate trägt allein der Lizenznehmer.
6.
Gewährleistung BATIX gewährt gegenüber dem Besteller
von Software, dass zum Zeitpunkt der Lieferung der Datenträger, auf dem die
Software aufgezeichnet wurde, fehlerfrei lesbar ist. Sollte dies nicht der Fall
sein, erhält der Lizenznehmer innerhalb von 24 Monaten ab Erstlieferung
kostenlos Ersatz.
7. Rücknahme Software, die ordnungsgemäß bestellt und geliefert worden
ist, wird grundsätzlich nicht zurückgenommen. Andere Vereinbarungen bedürfen der
Schriftform.
8. Erfüllungsort und
Gerichtsstand Erfüllungsort ist Gera; Gerichtsstand
für beide Teile in jeder Höhe ist das zuständige Amtsgericht Gera. Ist eine der
vorstehenden Bestimmungen nach dem ABG-Gesetz unwirksam, so kann sie der durch
diese Unwirksamkeit benachteiligte Teil durch die jetzt zulässige Regelung
ersetzen, die den Zweck der unwirksamen Bestimmung am weitestgehenden
erreicht.
9. Rechtswahl.
Auf die
vorliegende Vereinbarung findet ausschliesslich deutsches materielles Recht
Anwendung. Die Anwendung des Abkommens über den internationalen Kauf von Waren
(CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
10. Anerkennung der Lizenzbedingungen.
Mit der ersten
Installation eines BATIX-Programmes werden vom Lizenznehmer diese
Lizenzbedingungen vollständig anerkannt.
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